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London 08:35, 09 Sept. 2010

Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)

24. März 2010 - Die Gespräche in der EU über die künftige Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) sind so gut wie abgeschlossen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich damit einverstanden erklärt, dass die Sonderregelung für Großbritannien um 18 Monate verlängert wird und damit bis zum 31. Dezember 2011 gültig bleibt. Das bedeutet, dass sich an den derzeit geltenden Vorschriften für Reisen mit Heimtieren nach Großbritannien bis zu diesem Zeitpunkt nichts ändert.  Siehe Originaltext

Nur für Tiere aus Ländern der Europäischen Union

Hunde und Katzen

Alle Informationen können unter PETS-INFORMATIONSPAKET (Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde u. Katzen) gefunden werden. Bitte drucken und lesen Sie das komplette Paket. Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit der Helpline des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in Verbindung.

DEFRA PETS Helpline:
Tel: +44 (0)870 241 1710 (Mon - Frei: 9:30 bis 18:00 Uhr)
Fax: +44 (0)1245 351162
E-mail: quarantine@animalhealth.gsi.gov.uk (Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der E-mail an.)
Website: www.defra.gov.uk/wildlife-pets/travel/pets/index.htm

Beachten Sie bitte, dass die Britische Botschaft keine zusätzlichen Informationen hat, die das PETS-Programm (Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde u. Katzen) betreffen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den Einfuhrbestimmungen übersetzt:

Informationen für die Einreise von Hunden und Katzen (PETS-Informationspaket, PDF, 225 KB, neues Fenster)

Englischer Originaltext 

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Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU fest.

Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge.

Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf.

Bitte lesen Sie die Informationen für im oben genannten Info-Pack. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein.

24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen (s.u) müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden (Einzelheiten - engl.)

Gefährliche Hunde

Auszug aus der Veröffentlichung "Types of Dogs Prohibited in Great Britain" (in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (DEFRA). Ausführlichere Informationen (auf Englisch) finden Sie auf der DEFRA-Webseite unter dangerous dogs

In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen

Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.

Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.

Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit einem in Irland gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter von Kampfhunden auch noch andere Namen.

Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.

Frettchen

Informationen in englischer Sprache enthält folgendes PDF-Dokument

Hauskaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nagetiere

(Beachten Sie bitte, dass die folgenden Informationen sich jederzeit ändern können. Die neuesten Informationen erhalten Sie über die Website des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten Defra).

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für Hauskaninchen und andere Nagetiere, die als Heimtiere gehalten werden, die folgenden Regelungen: (Stand: Oktober 2005, im englischen Original [PDF])

  • Für die Verbringung dieser Tiere nach Großbritannien aus einem anderen EU-Land oder aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder Vatikanstadt gelten keine besonderen Bestimmungen hinsichtlich Tollwut. Das heißt, es müssen zurzeit bei der Einreise aus einem der genannten Länder nach Großbritannien keine besonderen Bedingungen erfüllt werden. Es kann aber sein, dass die EU zu einem späteren Zeitpunkt besondere Vorschriften für die Verbringung dieser Heimtiere erlässt.
  • Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nagetiere können für die Einreise nach Großbritannien jede Route und jede Einreisestelle benutzen.
  • Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nager, die sich in Quarantäne in Großbritannien befinden, können vorzeitig entlassen werden.
  • Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nager, die aus anderen als den oben genannten Ländern nach Großbritannien verbracht werden, werden bei der Einreise unter eine sechsmonatige Quarantäne gestellt. Es kann sein, dass diese Bestimmung von der EU zu einem späteren Zeitpunkt geändert wird.  

Pferde

Informationen in englischer Sprache zur Einfuhr von Pferden [PDF-Format] 

Checklisten für die Pets-Regelung

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier nach Irland reisen möchten, wenden Sie sich bitte an den Irish Tourist Board in Frankfurt:

Irish Tourist Board
Gutleutstraße 32
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 923 185 50
Fax: 069 923 185 88

Government of Jersey
Pet Travel Scheme on www.gov.je

Nach Guernsey
Commerce and Employment Department
Raymond Falla House
P.O. Box 459
Longue Rue
St. Martin
Guernsey Gy1 6AF
Tel: +44 (0) 1481 234567
Fax: +44 (0) 1481 235015

Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in Verbindung.

DEFRA PETS Helpline:
Tel: +44 (0)870 241 1710 (Mon - Frei: 9:30 bis 18:00 Uhr)
Fax: +44 (0)1245 351162
E-mail: quarantine@animalhealth.gsi.gov.uk (Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der E-mail an.)
Website: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

 


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