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London 21:58, 16 Mai 2012
   

Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)

Die Gespräche in der EU über die künftige Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) sind abgeschlossen. Am 30. Juni 2011 wurde eine Änderung bekannt gegeben, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat. Die wichtigsten Änderungen können Sie der Tabelle unten entnehmen. Weitere Informationen (englisch).

Pet Travel
  Was zu tun ist  Bis 31.12.2011
 Ab 01.01.2012
 Mikrochip  Ja  Ja
 Tollwutimpfung  Ja  Ja
 Papiere (EU-Heimtier-Ausweis)
 Ja  Ja
 Blutuntersuchung (Hunde und Katzen)
 Ja  Nein
 Wartefrist vor der Einreise
 6 Monate ab dem Tag der Blutuntersuchung
 21 Tage nach der Tollwutimpfung
 Zecken-Behandlung  Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich
 Nein
 Bandwurm-Behandlung  Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich  Ja (nur für Hunde, 24-120 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit in Großbritannien)


Nur für Tiere aus Ländern der Europäischen Union

Hunde, Katzen und Frettchen

Alle Informationen können unter PETS-INFORMATIONSPAKET (Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde, Katzen u. Frettchen) gefunden werden. Bitte drucken und lesen Sie das komplette Paket. Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit der Helpline des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in Verbindung.

DEFRA PETS Helpline:
Tel: +44 (0)870 241 1710 (Montag - Freitag: 09:00 bis 19:00 Uhr)
Fax: +44 (0)1245 458749
E-mail: pettravel@ahvla.gsi.gov.uk (Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der E-mail an.)

Beachten Sie bitte, dass die Britische Botschaft keine zusätzlichen Informationen hat, die das PETS-Programm (Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde u. Katzen) betreffen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Einfuhrbestimmungen übersetzt

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Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU fest.

Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut geimpft und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge.

Bitte lesen Sie die Informationen für im oben genannten Info-Pack. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein.

24 bis 120 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen (s.u) müssen Hunde gegen Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden (engl.)

Gefährliche Hunde

Auszug aus der Veröffentlichung "Types of Dogs Prohibited in Great Britain" (in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (DEFRA). Ausführlichere Informationen (auf Englisch) finden Sie auf der DEFRA-Webseite unter dangerous dogs

In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen

Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.

Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.

Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit einem in Irland gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter von Kampfhunden auch noch andere Namen.

Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.

Hauskaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nagetiere

Die neuesten Informationen erhalten Sie über die Website des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (engl.)

Pferde

Informationen in englischer Sprache zur Ein- und Ausfuhr von Pferden:

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier nach Irland reisen möchten, wenden Sie sich bitte an die Irland Information in Frankfurt:

Irland Information Tourism Ireland
Gutleutstr. 32
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 668 00950

Government of Jersey Pet Travel Scheme

Nach Guernsey
Commerce and Employment Department
Raymond Falla House
P.O. Box 459
Longue Rue
St. Martin
Guernsey Gy1 6AF
Tel: +44 (0) 1481 234567
Fax: +44 (0) 1481 235015

Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in Verbindung.

DEFRA PETS Helpline:
Tel: +44 (0)870 241 1710 (Montag - Freitag: 09:00 bis 19:00 Uhr)
Fax: +44 (0)1245 458749
E-mail: pettravel@ahvla.gsi.gov.uk (Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der E-mail an.)