Informationsfreiheit
Das Gesetz über die Informationsfreiheit (Freedom of Information Act - FOIA) trat im Jahre 2000 in Kraft. Es gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Informationen einzusehen, die sich im Besitz des Ministeriums für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheit (Foreign and Commonwealth Office - FCO) befinden.
Jede Person, ungeachtet ihrer Nationalität, hat das Recht, Zugang zu Informationen zu erhalten, die sich in unserem Besitz befinden. Sie können Zugang zu Informationen jeden Alters für jeden Zweck anfordern. Das Gesetz über Informationsfreiheit gilt für alle im FCO vorhandenen Informationen. Dazu gehören auch E-Mails, Notebooks, Filmmaterial von internen Fernseh- oder Video-Überwachungsanlagen, schriftliche Unterlagen verschiedener Art, sowie Papier- und elektronische Akten.
Das Gesetz über Informationsfreiheit gilt für alle öffentlichen Einrichtungen, von Ministerien der Zentralregierung bis hin zu Kommunalbehörden. Auch Schulen und Arztpraxen werden von ihm erfasst. Weitere Informationen über dieses Gesetz finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Wir betreiben eine separate Website über Informationsfreiheit (Freedom of Information - FOI) www.fco.gov.uk/foi, die demnächst gestartet wird und auf der alle Aspekte des Gesetzes über Informationsfreiheit dargelegt werden. Auf dieser FOI-Website finden Sie Informationen über
Unseren Veröffentlichungsplan
Nach dem Gesetz sind wir nicht nur verpflichtetet, Anfragen nach Informationen zu beantworten, sondern auch aktiv an der Freigabe offizieller Informationen mitzuwirken. Aus unserem Veröffentlichungsplan (Publication Scheme) erfahren Sie, wie Sie Informationen bekommen, die wir bereits routinemäßig zur Verfügung stellen.
Freigegebene Dokumente
Das in diesem Abschnitt vorgestellte Material ist vom FCO bereits gemäß dem Gesetz über Informationsfreiheit freigegeben worden. Alle Informationen, die unserer Meinung nach für die Öffentlichkeit interessant sein könnten, werden auf dieser Website veröffentlicht.
Informationen anfordern
Wir möchten Sie bitten, wenn Sie Material wünschen, das sich im Besitz des FCO befindet, zunächst auf unserer Website zu prüfen, ob es nicht bereits veröffentlicht worden ist. Stehen die von Ihnen gesuchten Informationen noch nicht auf unserer Website zur Verfügung, schicken Sie Ihre Anfrage bitte an die folgende Adresse:
Information Rights Team
Information Management Group
Old Admiralty Building
London
SW1A 2PA
Tel: 0044 (020) 7008 0123
E-Mail: dp-foi.img@fco.gov.uk
Richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich an uns, d.h. entweder per E-Mail oder mit normaler Post. Ihre Anfrage sollte folgende Informationen enthalten:
- ausführliche Beschreibung der Informationen, die Sie wünschen (machen Sie bitte so präzise Angaben wie möglich) und
- Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Das Gesetz über Informationsfreiheit legt keinen besonderen Verwendungszweck für die angeforderten Informationen fest. Das heißt, wir werden Sie nicht fragen, warum Sie diese Informationen haben wollen.
Ihre Anfrage wird innerhalb von zwanzig Werktagen beantwortet. In unserer Antwort werden wir bestätigen bzw. verneinen, dass wir die gewünschten Informationen haben, und sie Ihnen zur Verfügung stellen bzw. erklären, warum wir das nicht tun konnten. Alle Fälle, in denen wir Informationen zurückhalten, werden wir mit den entsprechenden Ausnahmeregelungen aus dem Gesetz über Informationsfreiheit begründen.
Wenn Sie mit den erhaltenen Informationen oder mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, von uns eine interne Überprüfung unserer Entscheidung zu verlangen. Falls Sie nach dieser internen Überprüfung mit unserer Antwort noch nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Kommissar für Informationsfreiheit wenden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dessen Website www.ico.gov.uk.