• UK
  • 04:30 22 Nov. 2009
  • |    Berlin
  • 05:30 22 Nov. 2009

Praktische Informationen

Wenn Sie in Großbritannien ankommen, brauchen Sie einen gültigen Pass und möglicherweise ein Visum. Mehr Informationen über Pässe und Visa finden Sie auf der Website von VisitBritain. Ob Sie ein Visum brauchen, erfahren sie auf der Visa Services Website (englisch) von UK Border Agency, der britischen Grenzbehörde.

 

Wenn Sie Ihr Haustier mit auf die Reise nach Großbritannien nehmen wollen, müssen Sie sich vorher erkundigen, ob das möglich ist und welche Formalitäten dafür erledigt werden müssen. Mehr über die Mitnahme von Haustieren.

 

Geld und zollfreies Einkaufen

 

Großbritanniens Währung ist das Pfund Sterling (₤). Weitere Informationen über Großbritanniens Geld und Währung auf der Website von VisitBritain.

 

Wenn Sie kein Bürger eines EU-Staates sind, können Sie die Vorteile des zollfreien Einkaufs nutzen, wenn Sie Großbritannien besuchen.

 

Reisepapiere für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Großbritannien einen Reisepass oder Personalausweis der bis zum Ende der Reise gültig ist. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich.

Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) ist zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Vorschriften für alleinreisende Minderjährige finden Sie unter:

www.ukba.homeoffice.gov.uk/visitingtheuk/childvisitors/eligibility

www.ukba.homeoffice.gov.uk/visitingtheuk/childvisitors/documents

Die gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Informationen über Visabestimmungen für Schulkinder, die auf einer Klassenreise Großbritannien besuchen, finden Sie hier: www.visainfoservices.com/Pages/Content.aspx?Tag=FAQ_PAGE

 

Kontakt zum Heimatland

 

Auf der Website von VisitBritain finden Sie Informationen, wie Sie während Ihres Aufenthaltes in Großbritannien den Kontakt zu Ihrem Heimatland halten:

 

 

Öffentliche Feiertage

 

Die Website von VisitBritain enthält auch Informationen über die öffentlichen Feiertage in Großbritannien und die britische Sommerzeit.

 

Strom, Wasser, Gas

 

Informationen über öffentliche Versorgung und andere Dienstleistungen finden Sie ebenfalls bei VisitBritain.

 

Jugendschutz in Großbritannien

Die wichtigsten Regeln sind wie folgt:

  • Schulpflicht besteht in Großbritannien vom fünften (vierten in Nordirland) bis zum sechzehnten Lebensjahr.
  • Viele Grundschulen in England und Wales praktizieren eine frühe Zulassung zur Schule, d.h. Kinder unter fünf Jahren werden zu so genannten Aufnahmeklassen (reception classes) zugelassen.
  • Kinder ab 10 Jahren können wegen krimineller Handlungen verurteilt werden, wenn Sie diese Handlungen begangen haben, obwohl sie wussten, dass sie strafbar sind.
  • Kinder ab 14 Jahren sind voll verantwortlich für alle kriminellen Handlungen, die sie begehen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können Zigaretten und Tabak kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen.
  •  Jugendliche ab 16 Jahren können sexuelle Beziehungen eingehen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können bestimmte alkoholische Getränke (Bier und Cider) in bestimmten Lokalen (lizenzierte Pubs (also Kneipen) und Restaurants) bestellen werden, wenn dies zusammen mit einem Essen geschieht. Sonst müssen die Personen 18 Jahre alt sein. Bier, Wein etc. und Spirituosen: Der volle Verkauf und Konsum ist erst ab 18 erlaubt, es wird keine Unterscheidung bei der Stärke der alkoholischen Getränke gemacht. In Begleitung der Eltern ist Jugendlichen dies jedoch auch vorher möglich.
  • Jugendliche ab 17 Jahre können Auto fahren/den Führerschein machen und ein Flugzeug fliegen.
  • Jugendliche ab 18 Jahre können von zu Hause ausziehen oder heiraten ohne die Zustimmung der Eltern. Sie können wählen und sich tätowieren lassen.
  • Junge Erwachsene ab 21 Jahre können ein Kind adoptieren.
  • Kinder oder Jugendliche können sich ohne gesetzliche Einschränkung in Gaststätten aufhalten aber Restaurants können selber nach eigenem Ermessen den Zugang einschränken.
  • Bei Tanzveranstaltungen gibt es keine gesetzliche Beschränkung. Ebenso wenig auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
  • Im Kino gibt es Altersfreigaben. Das BBFC (British Board of Film Classifications) hat die folgenden Altersgrenzen erlassen: Uc (keinerlei Alterseinschränkung und für Kinder im Vorschulalter besonders geeignet), U (keinerlei Alterseinschränkung), PG (Parental Guidance, keine Alterseinschränkung an sich, aber der Film wird eher für Kinder ab 8 Jahren empfohlen. Jüngere Kinder könnten den Film schlecht verkraften.), 12A (ab 12 Jahre, für Jüngere nur in Begleitung der Eltern), 12 (für Videos: erst ab 12 Jahren kann das Video gekauft bzw. ausgeliehen werden), 15 (ab 15 Jahre), 18 (ab 18 Jahre), R18 (ab 18 Jahre, für Filme mit stark pornographischem Inhalt, der Zugang ist nur in besonders lizenzierten Sex-Shops möglich).
  • Minderjährige können per Auto-Stop reisen, aber sie können von der Polizei über Ihre Absichten befragt werden.

Es gibt eine Reihe von Gesetzen, z.B. "The Children Act 1989" und "The Child Protection Act 1999". Aber auch "The Human Rights Act 2000" hat Auswirkungen auf die Jugendschutzbestimmungen. Weitere Informationen gibt es beim britischen Innenministerium sowie unter www.childpolicy.org.uk.

Informationen über Altersbeschränkungen am Arbeitsplatz finden Sie hier.

Children and Youth Protection (in English)

 

 

Die Rechtslage in Großbritannien hinsichtlich des Mitführens von Messern

Lesen Sie hier, was man in Großbritannien dabei haben darf und was nicht.

Generell ist es in Großbritannien strafbar, in der Öffentlichkeit ein Messer mit sich zu führen, wenn dies nicht aus triftigem Grund oder mit polizeilicher Erlaubnis geschieht. Ein triftiger Grund ist beispielsweise gegeben, wenn ein Koch auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz seinen eigenen (Küchen-)Messersatz dabei hat.

 

Einzige Ausnahme:

Zugelassen sind Taschenmesser mit ausklappbarer Klinge (wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser), wenn die Klinge kürzer als 7,62 cm ist.

Weitere Hinweise

Der Verkauf von Messern aller Art (einschließlich Essbesteck und Küchenmesser) an Personen unter 18 Jahre ist in Großbritannien verboten. Auch das Mitführen anderer Angriffswaffen ohne triftigen Grund ist untersagt. Und auch ein an sich erlaubtes Messer – wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser mit zulässiger Klingenlänge – gilt als Angriffswaffe, wenn es in bedrohlicher Weise gehandhabt wird. Das gilt auch für andere Gegenstände, wie z.B. Schraubenzieher.

Wird also ein Gegenstand mitgeführt, der als Angriffswaffe gesehen werden könnte, und wird mit einem solchen Gegenstand in bedrohlicher Weise hantiert, stellt dies einen Straftatbestand dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Eine solches Delikt kann mit bis zu 4 Jahren Haft und/oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Liegen Verdachtsmomente für eine Straftat vor, darf die Polizei Personen und Fahrzeuge durchsuchen. Als Verdachtsmoment gilt auch das Mitführen einer Angriffswaffe.

Angriffswaffen

Als Angriffswaffen eingestufte Messer sind in Großbritannien generell mit Verkaufsverbot belegt, ganz egal, wofür sie benutzt werden sollen.

In diese Kategorie fallen insbesondere:

  • Schnappmesser, bei denen eine im Griff verborgene, stehende Klinge auf Knopfdruck herausschnellt (Englisch: ‘flick knives‘, ‘switchblades‘ oder ‘automatic knives‘).
  •  “Schmetterlingsmesser“ (‘butterfly knives‘), bei denen die Klinge in zwei schwenkbaren Griffhälften steckt, die zum Öffnen um 180° geschwenkt werden.
  • Getarnte Messer (‘disguised knives‘), bei denen die Klinge z.B. in einer Gürtelschnalle, einem Lippenstift, einer Handy-Attrappe oder dergleichen verborgen ist.

Ebenfalls als Angriffswaffen gelten u.a.:

  • Schlagringe
  • Wurfsterne (Shuriken)
  • Kubotans
  • Teleskop-Schlagstöcke
  • Blasrohre

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf: www.direct.gov.uk/en/CrimeJusticeAndTheLaw/CrimePrevention/DG_078569

 




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