• UK
  • 04:27 25 Nov. 2009
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  • 05:27 25 Nov. 2009

Einfuhr eines Pferdes nach Großbritannien

Sowohl für die permanente als auch für die temporäre Einfuhr von Pferden nach Großbritannien gelten die Bestimmungen der Rats-Richtlinie 90/426/EWG und Änderungen und der Rats-Richtlinie 90/427/EWG.

Danach ist ein amtliches Gesundheitszeugnis notwendig. Sie können ein Exemplar unter
www.bmelv.de/cln_045/nn_753358/DE/07-SchutzderTiere/TierseuchenbeimHandel/06-Gesundheitszeugnisse/EquidenHandel.html__nnn=true

finden, das die deutschen Veterinärbehörden ausstellen, wenn die Ausfuhr eines Pferdes aus Deutschland beantragt wird. Hierzu ist das Tier binnen 48 Stunden vor dem Export von einem amtlichen Veterinär zu untersuchen. Das Gesundheitszeugnis muss mit einem amtlichen Stempel und der Unterschrift des Veterinärs versehen sein. Es darf den Umfang eines Blatt Papiers nicht übersteigen und muss in Englisch sowie der Sprache des Exportlandes verfasst sein (Exemplar zur Ansicht finden Sie hier) und für 10 Tage Gültigkeit behalten. Das Gesundheitszeugnis muss beim Transport des Tieres bis zum Zielort mitgeführt und für mindestens 12 Monate nach Ankunft aufbewahrt werden. Bei der Einreise ist das Gesundheitszeugnis den britischen Zollbehörden vorzulegen.

Ferner muss das Tier einen Pferdepass haben und entweder durch ein ausgefülltes Umrissbild im Anhang zum Gesundheitszeugnis identifiziert werden oder durch ein Identifikations-Dokument, das beispielsweise von der für Zuchtstammbücher zuständigen Behörde im EU-Herkunftsland des Tieres ausgestellt wurde.

Im Fall von nicht-registrierten Pferden muss der Importeur die für den Zielort zuständige Niederlassung der veterinärmedizinischen Stelle des britischen Landwirtschaftsministeriums bis spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Tieres in Großbritannien von dem geplanten Import schriftlich unterrichten.

Die für den Transport des Tieres benutzten Fahrzeuge oder Transportcontainer müssen den Hygienevorschriften des Exportlandes entsprechen.

In allen Fällen, in denen das Verbringen, die Ausfuhr, die Einfuhr und Durchfuhr einer tierseuchenrechtlichen Genehmigung bedarf oder von einer Ausnahmeerlaubnis abhängig ist, geben die obersten Veterinärbehörden der Bundesländer Auskunft.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

D E F R A (das Britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheit)
Animal Health (International Trade) Division
Import of Equidae
1a Page Street
London SW1P 4PQ
Tel: 0044 20 7904 6415
Fax: 0044 20 7904 6395
Email: animalimports@defra.gsi.gov.uk

Anhang

Gesundheitszeugnis (Ansichtsexemplar, pdf-Datei)

 




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